FAQ
Allgemein
Was ist das Ziel des Deutschen Tourismuspreises?
Der Deutsche Tourismuspreis will touristische Organisationen, Unternehmen, Verbände und Leistungspartner in ihrem innovativen Denken und Handeln bestärken, vorbildliche Projekte in der Branche kommunizieren und helfen, das Thema Innovation besser in der öffentlichen Wahrnehmung in der Tourismusbranche zu verankern.
Wer steht hinter dem Deutschen Tourismuspreis?
Träger des Preises ist der Deutsche Tourismusverband. Der Deutsche Tourismuspreis wird unterstützt von starken Partnern. Medienpartner sind die AHGZ, die fvw, PUBLIC MARKETING und TN-Deutschland.
Welche Preise werden vergeben?
Vergeben wird ein erster, zweiter und dritter Preis. Außerdem wird seit 2015 ein Publikumspreis vergeben, der durch ein Online-Voting ermittelt wird.
Bewerbung
Wer kann sich bewerben?
Zum Wettbewerb zugelassen sind konkrete Lösungen für das Reiseziel Deutschland (inkl. Inbound), die von Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen, Verbänden, Gemeinden oder Kommunen entwickelt und bereits realisiert worden sind.
Die Markteinführung des Wettbewerbsbeitrags muss bereits erfolgt sein, darf aber nicht länger als zwei Jahre her sein. Konzepte und Ideenskizzen können leider nicht berücksichtigt werden.
Haben auch Bewerbungen kleiner und finanzschwacher Organisationen eine Chance?
JA! Der Preis wird unabhängig von der Unternehmensgröße oder dem zur Verfügung stehenden Marketingbudget vergeben. Ausschließlich die Qualität der eingereichten Unterlagen entscheidet über eine Nominierung oder einen Preis. In den letzten Jahren wurden immer wieder auch kleinere Organisationen ausgezeichnet. Ziel des Deutschen Tourismuspreises ist es nicht nur, die großen, erfolgreichen Projekte und Maßnahmen zu betrachten, sondern auch die „hidden champions“ zu berücksichtigen, die mit kleinen, innovativen Projekten etwas bewegen.
Eine Übersicht über alle vergangenen Preisträger, Nominierte und Bewerber finden Sie im Innovationsfinder.
Wie kann ich mich bewerben?
Die Teilnahme am Wettbewerb um den Deutschen Tourismuspreis erfolgt durch die Bearbeitung eines Online-Fragebogens, der im Bewerbungszeitraum auf dieser Webseite freigeschaltet wird.
Der Bewerbungsbogen basiert auf den vier Kriterien des Deutschen Tourismuspreises Innovationsgrad, Soziale Nachhaltigkeit & Qualität, ökonomische Nachhaltigkeit & wirtschaftliche Effekte sowie ökologische Nachhaltigkeit. Bitte tragen Sie für alle vier Kriterien verwertbare Aussagen ein.
Neben dem Online-Fragebogen besteht die Möglichkeit, Belege in Form von Fotos, Präsentationen oder Flyern als Anhang hochzuladen. Bitte beachten Sie, dass das postalische Einreichen von ergänzenden Unterlagen nicht möglich ist. Ebenso können Anlagen an E-Mails nicht berücksichtigt werden.
Wann kann ich mich bewerben?
Die Bewerbungsphase 2024 startet am 10. April 2024 und endet am 10. Juni 2024 um 18:00 Uhr.
Womit kann ich mich bewerben?
Neben ausgefallenen touristischen Angeboten, Events oder Attraktionen suchen wir auch innovative Marketing- und Kommunikationsstrategien und neue Formen der Zusammenarbeit in der Tourismusbranche. Für eine erfolgreiche Bewerbung könnten z.B. in Frage kommen: außergewöhnliche (Service-)Angebote für bestimmte Zielgruppen, neue Veranstaltungsformen und Kommunikationsmethoden, innovative Kooperationsmodelle und Finanzierungskonzepte, kreative Marketingkampagnen, ausgefallene Mobilitätsangebote, neuartige Hotelkonzepte, Maßnahmen zur Ausbildung und Professionalisierung der Mitarbeiter, …. Oder auch etwas ganz anderes – wir lassen uns gerne von Ihnen überraschen!
Eine Übersicht über alle vergangenen Preisträger, Nominierte und Bewerber finden Sie im Innovationsfinder.
Was kostet die Teilnahme?
Die Teilnahmegebühr beträgt für Mitglieder und indirekte Mitglieder* des DTV 150,- Euro (zzgl. Mehrwertsteuer). Für Nichtmitglieder beträgt die Teilnahmegebühr 300,- Euro (zzgl. Mehrwertsteuer).
*Indirektes Mitglied des DTV ist eine Tourismusorganisation oder Kommune, die selbst einer übergeordneten Tourismusorganisation angehört, die wiederum direktes oder indirektes Mitglied im DTV ist. Die Mitglieder von Fördernden Mitgliedern des DTV (z.B. Einzelunternehmen, Einzelpersonen oder sonstige Organisationen) gelten grundsätzlich als Nicht-Mitglieder. Bitte prüfen Sie Ihren Mitgliedsstatus vor der Bewerbung, falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie als indirektes Mitglied gelten.
Welche Vorteile hat eine Teilnahme am Wettbewerb um den Deutschen Tourismuspreis?
Der Deutsche Tourismuspreis gilt als die höchste Auszeichnung der Branche in Deutschland und ist mit einer hohen Reputation und Aufmerksamkeit verbunden. Der DTV und die Medienpartner begleiten den Preis und den Wettbewerb mit einer intensiven Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Bereits die Nominierung gilt als Qualitätssiegel für Ihr Angebot, ein Platz unter den ersten Drei als Ritterschlag, der Gewinn als Krönung Ihrer Ideen. Nicht nur Ihr Produkt, sondern Ihre ganze Destination wird bekannter und anerkannter. Neue Kooperationsmöglichkeiten tun sich auf. Die Preisverleihung ist der feierliche Höhepunkt des Deutschen Tourismustages und damit ein Großereignis des Jahres.
Der Innovationsfinder gilt als offizielle Dokumentation des Deutschen Tourismuspreises und als Nachweis der Innovationsfähigkeit der Branche. Darin sind neben den Preisträgern und Nominierten weitere wegweisende Wettbewerbsbeiträge enthalten. Mindestens ebenso wertvoll ist die Wirkung, die der Preis nach innen entfalten kann – als Impuls, Belohnung und Motivation: Schon durch die Auseinandersetzung mit den Kriterien und Leitfragen beginnen Sie einen Innovationsprozess.
Im Idealfall gehen Sie noch einen Schritt weiter und beziehen Ihre Mitarbeiter und Ihr ganzes Unternehmen mit ein und arbeiten künftig systematisch darauf hin, preiswürdige Angebote zu schaffen. Schon mit der Aufnahme in den Innovationsfinder, mehr noch mit der Nominierung oder dem Gewinn des Preises haben Sie den unbestrittenen Beleg für den Erfolg Ihrer Arbeit und unschlagbare Argumente zur Umsetzung weiterer innovativer Projekte. Gerade im Hinblick auf das Binnenmarketing ist der Preis von unschätzbarem Wert und kann Ihnen so manche Tür öffnen.
Was sind die Wettbewerbsbedingungen?
Der Wettbewerbsteilnehmer gewährleistet, dass sämtliche eingereichte Inhalte nicht geltendes Recht, insbesondere nicht das Strafrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrechte, Marken- oder andere Kennzeichnungsrechte und/oder Persönlichkeitsrechte verletzen und frei von Rechten Dritter sind. Des Weiteren dürfen die Nutzer-Inhalte in keiner Weise rassistisch, volksverhetzend, diskriminierend, pornographisch, beleidigend, verleumderisch oder in sonstiger Weise sittenwidrig oder in Anbetracht des Charakters der Plattform unangemessen sein. Der Wettbewerbsveranstalter Deutscher Tourismusverband e.V. behält sich vor, von dem Nutzer eingestellte oder zur Einstellung überlassene Inhalte zurückzuweisen und/oder zu löschen, wenn diese gegen die vorgenannten Grundsätze, gegen geltendes Recht und/oder gegen die guten Sitten verstoßen.
Der Wettbewerbsteilnehmer verpflichtet sich, den Deutschen Tourismusverband e.V. von jeglichen Ansprüchen, die Dritten auf Grund von schuldhaften Verletzungen der unter vorangegangenem Punkt bestehenden Pflichten vollständig und unbedingt freizustellen. Diese Freistellung schließt die Übernahme etwaiger Kosten der Rechtsverfolgung, insbesondere von Anwaltskosten in Höhe der im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in der jeweils geltenden Fassung geregelten Vergütungssätze ein.
Voraussetzung für eine Teilnahme am Wettbewerb ist die Akzeptanz der Wettbewerbsbedingungen. Dies wird durch die Bestätigung der Teilnahmeerklärung gewährleistet.
Bewerbungsprozess
Wann bin ich offiziell als Teilnehmer am Wettbewerb zugelassen?
Nachdem Sie die Bewerbung abgeschickt haben, erhalten Sie eine automatische Bestätigung per E-Mail mit dem Betreff "Anmeldebestätigung zum Deutschen Tourismuspreis 2024". Ausschließlich diese E-Mail bestätigt den offiziellen Eingang der Bewerbung beim DTV. Sollten Sie keine E-Mail erhalten, nehmen Sie bitte unbedingt Kontakt mit dem DTV auf (siehe Kontakt). In diesem Fall kann ein technischer Übertragungsfehler aufgetreten sein, der dazu führt, dass die Bewerbung im weiteren Wettbewerbsverfahren nicht berücksichtigt werden kann.
Nach Ende der Bewerbungsfrist prüfen wir alle Bewerbungen auf die Erfüllung der formalen Kriterien. Im Anschluss versenden wir die Rechnung über den Teilnahmebeitrag, die zugleich als Teilnahmebestätigung gilt.
Es gelten diese "Wettbewerbsbedingungen": https://www.deutschertourismuspreis.de/wettbewerbsbedingungen.html .
Was passiert, nachdem sich meine Organisation beworben hat?
Nach Ablauf der Bewerbungsphase werden die Fragebögen gesichtet und auf formale Kriterien geprüft. Sollten Sie nicht zum Wettbewerb zugelassen werden können, setzen wir uns zeitnah nach Ende der Bewerbungsfrist mit Ihnen in Verbindung. Es erfolgt eine Vorbewertung durch den Deutschen Tourismusverband und die wissenschaftliche Begleitung, aus welcher die TOP 10 erfolgen.
Bei einzelnen Bewerbungen wird darüber hinaus der Wissenschaftliche Beirat, bestehend aus hochrangigen Tourismusexperten aus der Wissenschaft, zu Rate gezogen. Die TOP 10 werden für einen virtuellen Pitch zur Jurysitzung eingeladen. Dieser wird live an ein interessiertes Publikum übertragen, welches über eine online Abstimmung einen Platz unter den Nominierten abstimmen können. Die restlichen vier Plätze der Nominierten werden von der Jury bestimmt. Diese entscheidet daraufhin in einer geheimen Abstimmung über die Preisträger. Die Jurysitzung findet im Spätsommer 2024 statt.
Wann wird man darüber informiert, ob die eigene Organisation in die Endrunde gekommen ist?
Nach der Jurysitzung erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über Ihre Nominierung oder Nichtnominierung. Im Anschluss erfolgt die öffentliche Bekanntgabe der Nominierten. Die Bekanntgabe der Sieger erfolgt auf der Preisverleihung am 26. Nobember 2024 im Rahmen des Deutschen Tourismustages in Hamburg. Die Nominierten erhalten von uns jeweils zwei Freikarten für die Veranstaltung.
Wird ein Ranking aller Wettbewerbsteilnehmer veröffentlicht?
Nein. Im Rahmen des Deutschen Tourismustages werden alle Nominierten vorgestellt und die Preisträger werden feierlich bekannt gegeben. Darüber hinaus werden weitere herausragende Beiträge im Innovationsfinder vorgestellt. Ein konkretes Ranking dieser Beiträge wird nicht öffentlich gemacht.
Bewerbungsformular / Technische Fragen
Kann der Fragebogen nur online ausgefüllt werden?
Ja, die Teilnahme am Wettbewerb ist nur durch die Bearbeitung des Online-Fragebogens möglich.
Kann der Fragebogen zwischengespeichert werden?
Nein, eine Zwischenspeicherung des Online-Fragebogens ist leider nicht möglich. Am besten bereiten Sie alle Angaben in einem separaten Dokument vor. Wenn Sie mit der Bewerbung fertig sind, müssen Sie dann nur noch die Daten in den Online-Fragebogen übertragen. Achten Sie dabei bitte auf die Zeichenbegrenzungen.
Kann ich meiner Bewerbung ergänzende Informationen beifügen?
Ja, Sie können einen Anhang als PDF hochladen, die max. 30 MB umfassen darf. Sollten Sie mehrere Dokumente zur Verfügung stellen wollen, fügen Sie diese bitte in einer PDF zusammen. Wir bitten darum, auf die postalische Zusendung ergänzender Materialien zu verzichten. Auch Anlagen an E-Mails können nicht berücksichtigt werden.
Ich habe meine Bewerbung bereits vollständig eingereicht und möchte im Nachhinein eine Änderung vornehmen. Ist das möglich?
Nein, nach dem Einreichen der Bewerbung ist eine weitere Bearbeitung des Fragebogens nicht mehr möglich.
Habe ich die Möglichkeit, den von mir ausgefüllten Fragebogen zu speichern oder zu drucken?
Ja, nachdem Sie die Bewerbung abgeschickt haben, erhalten Sie die Möglichkeit, die Bewerbung als PDF herunterzuladen. Außerdem erhalten Sie eine automatische Bestätigung per E-Mail mit dem Betreff "Anmeldebestätigung zum Deutschen Tourismuspreis 2022". Dort finden Sie auch noch einmal alle Angaben, die Sie im Bewerbungsformular vorgenommen haben.
Woher weiß ich, ob der PDF-Upload erfolgreich war?
Wenn Sie eine PDF als Anhang hochgeladen haben, wird Ihnen diese in der Anmeldebestätigung, die Sie per E-Mail erhalten, angezeigt. Dort sehen Sie ein Bild der Startseite des PDFs. Sollte das Feld leer sein, gab es einen technischen Fehler beim Upload. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an den DTV (siehe Kontakt).
Datenschutz
Wie wird der Datenschutz gewahrt?
Alle in dem Fragebogen gemachten Angaben werden absolut vertraulich behandelt. Die Daten werden nur von einem kleinen Kreis innerhalb des Deutschen Tourismusverbandes und des Auswertungsteams eingesehen, das unmittelbar mit der Vorbereitung der Jurysitzung betraut ist.